Neue Tempo 100 Regelung für
Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und
Kraftfahrstraßen
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für
Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische
Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche
Änderungen gibt es:
* Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
* Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht
sein.
* Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug wurden
für bestimmte Kombinationen erhöht.
Die neue Regelung:
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen
Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und
Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb
geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5
t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige
Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger,
gilt 60 km/h.
1. Voraussetzung:
Das Zugfahrzeug.muss entweder beschrieben sein als
* PKW
* Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung
oder
* anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t
Gesamtgewicht
2. Voraussetzung: Der Anhänger.muss
* für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
* so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der
Kombination annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei
weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des
Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der
Kombination deutlich verbessert.
3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...
* darf nicht älter als 6 Jahre sein
* müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h)
aufweisen
* darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in
Anspruch nehmen
4. Voraussetzung: Masseverhältnis
Berechnung siehe Graphik.

Der Anhänger mit:
* einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger
(Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, fü r die der Nachweis der
Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
* mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen
Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein
Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination
bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
das Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den
Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die
Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h
vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer
sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige
Anhängelast des Zugfahrzeugs.
5. Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten,
dass der Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination
geeignet ist.
Hat der Anhänger keine eigene
Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die
erhöhten Xwerte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im
Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug
mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb
des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit
verbessert.
Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten wir Ihr
Fahrzeug gerne und erstellen Ihnen einen Änderungsvorschlag für
Ihren Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet.
Zusätzlich erhalten Sie ein Informationsblatt über die
Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100 Regelung.
6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette
Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der
Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte
Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an
der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die
Tempo 100 Regelung nutzen.
Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die
Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo
100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen.
FAZIT:
Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr
erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für
Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen.
Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für
eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100
Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.
Alle Angaben ohne Gewähr
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